Fremdfirmenkoordinator 2025: Pflichten, Aufgaben & Schulung im Überblick
Ein Fremdfirmenkoordinator ist die zentrale Schnittstelle zwischen Ihrem Unternehmen und externen Auftragnehmern. Diese Position gewährleistet die Arbeitssicherheit und Koordination bei gleichzeitigen Tätigkeiten verschiedener Firmen. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles über die rechtlichen Grundlagen, Aufgaben und Qualifikationsanforderungen.
Was ist ein Fremdfirmenkoordinator?
Der Fremdfirmenkoordinator ist eine nach DGUV Vorschrift 1 benannte Person, die bei gleichzeitiger Beschäftigung von Arbeitnehmern verschiedener Unternehmen die Koordination der Arbeitssicherheitsmaßnahmen übernimmt. Diese Rolle ist unverzichtbar, wenn externe Dienstleister, Subunternehmer oder Wartungsfirmen in Ihrem Betrieb tätig werden.
Rechtliche Grundlagen für Fremdfirmenkoordinatoren
Die Bestellung eines Fremdfirmenkoordinators ergibt sich aus mehreren Rechtsquellen:
DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1): §8 regelt die Koordination bei Tätigkeiten mehrerer Unternehmen, verpflichtet zur Bestellung eines Koordinators bei gleichzeitigen Arbeiten und definiert Mindestqualifikationen und Aufgabenbereich.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §3 verpflichtet Arbeitgeber zur Koordination, §4 regelt die Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber und begründet die Gesamtverantwortung des Betreibers.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Fremdfirmenkoordinators
Kernaufgaben vor Arbeitsbeginn
Gefährdungsbeurteilung koordinieren: Abstimmung der Gefährdungsbeurteilungen aller beteiligten Firmen, Identifikation von Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Tätigkeiten und Dokumentation besonderer Gefährdungen durch Mehrfirmentätigkeiten.
Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen: Definition gemeinsamer Sicherheitsstandards, Abstimmung persönlicher Schutzausrüstung und Festlegung von Rettungswegen und Notfallverfahren.
Je nach Einsatzbereich sind zusätzliche Qualifikationen erforderlich: Kranschein für Baustellen mit Hebezeugen, Gabelstaplerschein für Logistikbereiche und Brandschutzhelfer-Ausbildung für feuergefährliche Arbeiten.
Qualifikation und Ausbildung zum Fremdfirmenkoordinator
Nach DGUV Vorschrift 1 muss ein Fremdfirmenkoordinator eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens 2 Jahre Berufserfahrung sowie Kenntnisse des Arbeitsschutzrechts, der Gefährdungsbeurteilung und Erste-Hilfe-Maßnahmen mitbringen.
Kosten und wirtschaftliche Bewertung
Die Grundausbildung zum Fremdfirmenkoordinator kostet zwischen 850-1.200€ pro Person. Jährliche Auffrischungen kosten 200-350€. Die Investition amortisiert sich bereits durch die Vermeidung eines einzigen schweren Unfalls, der schnell 50.000-500.000€ kosten kann.
Häufig gestellte Fragen zum Fremdfirmenkoordinator
Ist ein Fremdfirmenkoordinator immer erforderlich?
Ja, sobald Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen gleichzeitig tätig werden, muss nach DGUV Vorschrift 1 §8 ein Koordinator bestellt werden. Ausnahmen gibt es nur bei geringfügigen oder kurzzeitigen Tätigkeiten ohne besondere Gefährdungen.
Was kostet die Ausbildung zum Fremdfirmenkoordinator?
Die Grundausbildung kostet zwischen 850-1.200€. Zusätzliche branchenspezifische Module wie betriebliche Erste-Hilfe-Kurse kosten weitere 200-400€.
Welche Strafen drohen bei fehlender Koordination?
Bußgelder bis 25.000€ sind möglich. Bei Unfällen kann sich die Haftung auf mehrere Millionen Euro belaufen. Zusätzlich drohen strafrechtliche Konsequenzen bei grober Fahrlässigkeit.
Fazit: Fremdfirmenkoordination als Erfolgsfaktor
Ein qualifizierter Fremdfirmenkoordinator ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – er ist ein zentraler Baustein für sichere und effiziente Betriebsabläufe. Die Investition in Qualifikation und professionelle Koordination zahlt sich durch vermiedene Unfälle, höhere Produktivität und bessere Termintreue aus.
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