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Brandschutzhelfer richtig planen: Anzahl, Ausbildung und Bestellung

Fünf Prozent sind bei normaler Brandgefährdung meist ausreichend – aber erst Gefährdungsbeurteilung, Schichten und Abwesenheiten ergeben Ihre echte Sollzahl. Berechnen Sie den Ausgangswert und planen Sie Theorie, Löschübung sowie betriebliche Einweisung in einem belastbaren Ablauf.

140+ Betriebe 4,9 auf Google

  • 5-%-Planungsrechner für normale Brandgefährdung
  • Mindestens 2 × 45 Minuten Theorie plus reale Löschübung
  • Wiederholung nach 3–5 Jahren empfohlen – bei Änderungen früher
  • Standardausbildung ab 120 € netto pro Person
Beschäftigte bei einer realistischen Brandschutzhelfer-Löschübung auf einem betrieblichen Trainingshof

Das Zertifikat allein besetzt keine Schicht

Die Pflicht endet nicht bei fünf Prozent auf einer Teilnehmerliste

§ 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Beschäftigte für Brandbekämpfung und Evakuierung zu benennen. Die aktuelle ASR A2.2 nennt fünf Prozent bei normaler Brandgefährdung als in der Regel ausreichenden Anteil. Erhöhte Brandgefahr, große Flächen, viele anwesende Personen, eingeschränkte Mobilität, Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit können mehr erfordern. Ausgebildete Personen werden außerdem erst nach der Einweisung in ihren betrieblichen Zuständigkeitsbereich wirksam eingesetzt.

5 % Regelfall bei normaler Brandgefährdung
2 UE Mindestumfang der allgemeinen Theorie
3–5 Jahre empfohlener Wiederholungsabstand

Warum AiD

Vom 5-%-Richtwert zur funktionierenden Brandschutzorganisation

Die Ausbildung ist ein Baustein. Entscheidend ist, dass Zahl, Praxis und betrieblicher Einsatz zusammenpassen.

Ausgangswert nachvollziehbar berechnen

Der Rechner wendet die 5-%-Quote auf die anwesenden Beschäftigten einer Schichtgruppe an und macht Schichten sowie eine bewusst gewählte Ausfallreserve sichtbar.

Gefährdung vor Quote stellen

Büroähnliche Nutzung ist nicht mit Werkstatt, Lager, Großküche oder Produktion gleichzusetzen. Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet, ob fünf Prozent überhaupt ausreichen.

Löschtechnik wirklich anwenden

Jede teilnehmende Person übt Auslösen, Annähern, Löschtaktik und Abbruchgrenzen an einer realitätsnahen Feuerlöscheinrichtung – nicht nur auf Folien oder in einer virtuellen Simulation.

Eigene Flucht vor Brandbekämpfung

Brandschutzhelfer bekämpfen nur einen überschaubaren Entstehungsbrand ohne Eigengefährdung. Alarmierung, freier Rückweg und rechtzeitiger Abbruch gehören deshalb ausdrücklich zur Ausbildung.

Betriebsspezifische Einweisung abschließen

Alarmwege, Sammelstelle, Feuerlöscher, Wandhydranten, besondere Gefahren und Zuständigkeitsbereich müssen am konkreten Betrieb erklärt werden. Erst dann wird die Bestellung wirksam.

Wiederholung an Veränderungen koppeln

Die DGUV empfiehlt 3–5 Jahre. Neue Verfahren, andere Löschmittel, veränderte Brandgefahr oder ein neuer Einsatzbereich können eine frühere Wiederholung notwendig machen.

Kostenloser Brandschutzhelfer-Rechner

Wie viele Brandschutzhelfer sollten Sie ausbilden?

Berechnen Sie den 5-%-Ausgangswert für normale Brandgefährdung und ergänzen Sie getrennte Schichten sowie eine bewusst gewählte Ausfallreserve.

Rechnen Sie jeden räumlich getrennten Standort oder Betriebsbereich separat. Maßgeblich ist die höchste realistische Anwesenheit.

Brandgefährdung laut Gefährdungsbeurteilung

Der Rechner ist eine Planungshilfe, keine Gefährdungsbeurteilung. Erhöhte Brandgefahr, viele Besucher, eingeschränkte Mobilität, große Flächen oder besondere Löschtechnik können eine höhere Quote erfordern.

Planerischer Ausbildungsbedarf

5 Personen für eine Schichtgruppe

5 % von 80 Anwesenden ergeben 4 Brandschutzhelfer. Mit einer bewusst gewählten Ausfallreserve planen Sie 5 Personen.

5-%-Ausgangswert je Schicht 4
Reserve im Planungswert 1

Normaler Ausgangsfall – Gefährdungsbeurteilung gegenprüfen.

Teilen mehrere Bereiche, Standorte oder Schichten dieselben Personen nicht zuverlässig, müssen sie getrennt geplant werden. Wir prüfen Quote, Kursformat und betriebliche Einweisung gemeinsam.

Bedarf und Kurstermine prüfen

Kursvarianten

Grundausbildung, Auffrischung oder Kombi

Welche Brandschutz-Qualifikation Ihr Betrieb gerade braucht

Grundausbildung Brandschutzhelfer

Die Erstqualifikation nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2: Theorie plus echte Löschübung am Brandsimulator. Ein Tag, danach der Nachweis für 3 Jahre.

1 Tag Preis auf Anfrage
  • Nach § 10 ArbSchG & ASR A2.2
  • Theorie plus Löschübung mit echtem Feuer
  • Zertifikat, 3 Jahre gültig
  • Bei uns oder inhouse im Betrieb
Grundausbildung anfragen

Auffrischung

Alle 3 Jahre fällig: kompakte Wiederholung mit aktuellen Änderungen und erneuter Löschübung — damit der Nachweis nicht stillschweigend abläuft.

ca. 4 Stunden Preis auf Anfrage
  • Empfohlen alle 3 Jahre (ASR A2.2)
  • Aktuelle Vorschriften und Änderungen
  • Erneute praktische Löschübung
  • Kompakter Halbtag
Auffrischung anfragen

Brandschutz- + Evakuierungshelfer

Beide Rollen an einem Tag: Wer den ersten Löschversuch übernimmt und wer die geordnete Räumung führt. Für Betriebe, die den Ernstfall komplett abdecken wollen.

Tagesschulung Preis auf Anfrage
  • Brandschutz- und Evakuierungshelfer kombiniert
  • Räumungs- und Notfallorganisation
  • Erweiterte Praxisübungen
  • Zwei Nachweise an einem Tag
Kombi anfragen

Konditionen

Brandschutzhelfer-Ausbildung passend zum Betrieb wählen

Der offene Kurs schafft einzelne Plätze; Inhouse verbindet mehrere Personen mit den tatsächlichen Gegebenheiten am Standort.

Offene Standardausbildung

Für einzelne Personen und kleine Nachbesetzungen

ab 120 €

netto pro Person zzgl. MwSt.

  • Mindestens 2 Unterrichtseinheiten Theorie
  • Praktische, realitätsnahe Löschübung
  • Ausbildungsbescheinigung mit Inhalten und Umfang
  • Automatische betriebliche Bestellung
Für Betriebe

Inhouse-Ausbildung

Für Teams, Schichten oder besondere Betriebsbereiche

individuell

nach Teilnehmern, Standort und Gefährdung

  • Mehrere Schichtgruppen planbar
  • Betriebliche Gefahren und Alarmwege einbeziehbar
  • Löschübung vor Ort nach Flächenprüfung
  • Keine Reisezeit für Ihr Team

Wiederholung

Für vorhandene Brandschutzhelfer nach Frist oder Veränderung

auf Anfrage

Umfang nach Anlass und Brandgefährdung

  • Aktualisierte Fachtheorie
  • Erneute praktische Löschübung
  • An neue Verfahren oder Einsatzbereiche anpassbar
  • Starres Ablaufdatum für jeden Betrieb

Fünf Prozent sind nur der Ausgangspunkt

Sechs Fragen entscheiden über Ihre wirkliche Sollzahl

Der Rechner liefert eine transparente Unterkante für den normalen Ausgangsfall. Die betriebliche Planung muss weitergehen.

Faktor 01

Normale oder erhöhte Brandgefährdung?

Normale Brandgefährdung ist ungefähr mit einer Büronutzung vergleichbar. Brennbare Stoffe, Heißarbeiten, schnelle Brandausbreitung, viel Rauch oder besondere Brandklassen sprechen für eine individuelle, häufig höhere Quote.

Faktor 02

Wer ist je Schicht tatsächlich anwesend?

Die benötigte Zahl muss während der Betriebszeit verfügbar sein. Beschäftigte aus der Frühschicht decken die Nacht nicht ab; Springer zählen nur, wenn ihre Anwesenheit verlässlich organisiert ist.

Faktor 03

Welche Ausfälle sind realistisch?

Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Außendienst, Homeoffice und Personalwechsel reduzieren die Abdeckung. Die ASR verlangt, solche Abwesenheiten bei der Zahl ausdrücklich zu berücksichtigen.

Faktor 04

Sind Bereiche räumlich getrennt?

Ein Brandschutzhelfer muss einen Entstehungsbrand ohne gefährliche Verzögerung erreichen können. Große Werke, mehrere Etagen, abgeschlossene Hallen und Filialen werden deshalb nicht blind zu einem Personalpool addiert.

Faktor 05

Wer braucht besondere Unterstützung?

Viele Besucher, Kinder, pflegebedürftige oder mobilitätseingeschränkte Personen verändern die Notfallorganisation. Auch die Abgrenzung zwischen Brandbekämpfung und Evakuierungsaufgaben muss klar sein.

Faktor 06

Welche Löschtechnik steht wirklich bereit?

Löschmittel, Wandhydranten, Fett-, Metall- oder Gasbrandrisiken und betriebliche Alarmierung bestimmen die Einweisung. Allgemeine Theorie ersetzt die Kenntnis der tatsächlichen Einrichtungen nicht.

Wann reicht die einfache 5-%-Rechnung – und wann nicht?

Variante AusgangswertZusätzliche PlanungAusbildungsfolge
Normale Brandgefährdung 5 % der Beschäftigten in der Regel ausreichendSchichten, Abwesenheit und Wege ergänzenMindestens 2 UE Theorie plus Praxis
Erhöhte Brandgefährdung Keine pauschale ProzentformelQuote aus Gefährdungsbeurteilung ableitenInhalte und Dauer an besondere Gefahren anpassen
Mehrere Standorte oder Schichten Jeden verlässlichen Personalbereich separat prüfenAusfallreserve und Übergaben berücksichtigenGruppen- oder Rollout-Plan erstellen
Viele Besucher oder eingeschränkte Mobilität Höhere Zahl kann erforderlich seinEvakuierungsorganisation gesondert festlegenAufgaben und Grenzen betriebsspezifisch üben

Der Rechner ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch behördliche, versicherungsrechtliche oder objektspezifische Auflagen. Er macht die Planung für den normalen Ausgangsfall prüfbar.

Kostenlos & unverbindlich

Preise vollständig vergleichen

Öffnen Sie die aktuelle Preisliste direkt nach dem Absenden. Darin sehen Sie Kursvarianten und Nettopreise auf einer einheitlichen Basis.

  • Netto-Preise transparent ausgewiesen
  • Dauer und Leistungsumfang vergleichbar
  • Inhouse-Angebot separat kalkuliert
  • Persönliche Rückfrage möglich

140+ Betriebe vertrauen AiD 4,9 auf Google

Kostenlose Preisliste

Preisliste sofort öffnen

Kostenfrei — das PDF öffnet sich direkt nach dem Absenden.

Kein Spam. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Ablauf

In vier Schritten vom Bedarf zur wirksamen Bestellung

Eine Ausbildungsbescheinigung wird erst im betrieblichen Kontext zu einer funktionierenden Rolle.

Gefährdung und Abdeckung bestimmen

Sie betrachten Brandgefährdung, Beschäftigte je Schicht, räumliche Bereiche, Besucher, Mobilität und typische Abwesenheiten. Daraus entsteht die Sollzahl pro Betriebszeit.

Geeignete Personen und Format wählen

Freiwilligkeit, körperliche Eignung, Schichtzuordnung und Erreichbarkeit werden berücksichtigt. Einzelne Lücken passen zu offenen Terminen, größere Gruppen häufig zu Inhouse.

Theorie und Löschübung absolvieren

Mindestens zwei Unterrichtseinheiten allgemeine Theorie werden mit Verständnisprüfung, Gerätehandhabung und einer realitätsnahen praktischen Übung verbunden.

Betrieblich einweisen, benennen und nachhalten

Der Arbeitgeber vermittelt Zuständigkeitsbereich und Besonderheiten, dokumentiert die Benennung und hält Anwesenheit, jährliche Unterweisung sowie den 3–5-Jahre-Wiederholungsrahmen im Blick.

Kursinhalte

Was eine vollständige Brandschutzhelfer-Ausbildung abdeckt

Die Inhalte folgen DGUV Information 205-023; besondere Brandgefahren erweitern Theorie und Praxis.

1. Brandentstehung und vorbeugender Brandschutz

Teil der mindestens 2 UE Theorie
  • Verbrennung, Löschvorgang und häufige Brandursachen
  • Betriebliche Zündquellen und Brandlasten
  • Grenze zwischen normaler und erhöhter Brandgefährdung

2. Betriebliche Brandschutzorganisation

Allgemein plus betriebliche Einweisung
  • Alarmierungswege, Brandschutzordnung und Sammelstelle
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Zuständigkeiten und Zusammenarbeit mit Feuerwehr oder Brandschutzbeauftragten

3. Feuerlöscheinrichtungen und Löschmittel

Theorie und Demonstration
  • Brandklassen A, B, C, D und F
  • Eignung, Funktion und Grenzen von Löschmitteln
  • Betriebliche Feuerlöscher, Wandhydranten und besondere Einrichtungen

4. Verhalten und Grenzen im Brandfall

Situationsbezogen
  • Alarmieren, warnen und gefahrlos annähern
  • Rauch, Atemgifte, Wärme und mechanische Gefahren
  • Entstehungsbrand erkennen, Rückweg sichern und rechtzeitig abbrechen

5. Praktische Löschübung

Erfahrungsgemäß 5–10 Minuten je Person
  • Auslösemechanismus und sichere Handhabung
  • Löschtaktik an einer realitätsnahen Feuerquelle
  • Wirkung, Leistungsgrenze und betriebsspezifische Besonderheiten

Wissen

Brandschutzhelfer im Betrieb vertiefen

Ratgeber zu Anzahl, Bestellung, Aufgaben, Inhouse-Planung und Wiederholung.

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FAQ

Brandschutzhelfer: Antworten für Arbeitgeber und Beschäftigte

Quote, Dauer, Online-Anteile, Bestellung, Wiederholung und Rollenabgrenzung konkret erklärt.

Weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Sind Brandschutzhelfer in jedem Betrieb Pflicht?
Der Arbeitgeber muss nach § 10 ArbSchG Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung treffen und geeignete Beschäftigte benennen. Die konkrete Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung; bei normaler Brandgefährdung nennt die ASR A2.2 fünf Prozent als in der Regel ausreichend.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?
Bei normaler Brandgefährdung sind fünf Prozent der Beschäftigten regelmäßig der Ausgangswert. Eine größere Zahl kann wegen erhöhter Brandgefahr, vieler Personen, eingeschränkter Mobilität, großer Fläche, Schichtbetrieb oder Abwesenheiten erforderlich sein.
Wie viele Brandschutzhelfer brauche ich bei 80 Beschäftigten?
Fünf Prozent von 80 ergeben vier Personen für den normalen Ausgangsfall. Das ist nur belastbar, wenn diese vier während der relevanten Betriebszeit verfügbar sind. Bei getrennten Schichten, Urlaub, Krankheit oder räumlich getrennten Bereichen müssen zusätzliche Personen eingeplant werden.
Muss jede Schicht eigene Brandschutzhelfer haben?
Die ausreichende Zahl muss während der jeweiligen Betriebszeit verfügbar sein. Wenn Schichtgruppen personell getrennt sind, wird jede Schicht organisatorisch abgesichert. Die ASR verlangt ausdrücklich, Schichtbetrieb und Abwesenheiten zu berücksichtigen.
Wann reichen fünf Prozent nicht aus?
Zum Beispiel bei erhöhter Brandgefährdung, großer räumlicher Ausdehnung, vielen anwesenden Personen, eingeschränkter Mobilität oder unzuverlässiger Verfügbarkeit durch Schichten und Ausfälle. Die höhere Sollzahl ist aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleiten, nicht aus einer pauschalen Internetformel.
Wie lange dauert die Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Für normale Brandgefährdung sind mindestens zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Theorie vorgesehen. Hinzu kommt Praxis; erfahrungsgemäß sollen je teilnehmender Person fünf bis zehn Minuten Übungszeit verfügbar sein. Besondere Gefahren verlängern Theorie und Praxis.
Kann die Brandschutzhelfer-Ausbildung komplett online stattfinden?
Nein. Elektronische Lernmodule können Inhalte unterstützen, ersetzen aber weder persönliche Verständniskontrolle und mündliche Ausbildung noch die praktische Übung an einer realitätsnahen Feuerlöscheinrichtung. Eine virtuelle Brandsimulation reicht für die Erstausbildung nicht aus.
Was passiert in der praktischen Löschübung?
Die Teilnehmenden üben Funktion und Auslösen einer Feuerlöscheinrichtung, sicheres Annähern, Löschtaktik, Wirkung, Leistungsgrenzen und rechtzeitigen Abbruch. Die Übung findet an einer realitätsnahen Feuerquelle statt und wird fachkundig beaufsichtigt.
Wie lange ist ein Brandschutzhelfer-Zertifikat gültig?
Es gibt kein pauschales gesetzliches Ablaufdatum von exakt drei Jahren. Die DGUV empfiehlt, die Ausbildung nach drei bis fünf Jahren zu wiederholen. Wesentliche Änderungen der Brandgefährdung, Verfahren, Löschtechnik oder des Einsatzbereichs können eine frühere Wiederholung erfordern.
Ist die jährliche Brandschutzunterweisung dasselbe wie die Wiederholung der Ausbildung?
Nein. Alle Beschäftigten sind mindestens jährlich zu den Brandgefahren, Einrichtungen und zum Verhalten im Gefahrenfall zu unterweisen. Die umfassendere Brandschutzhelfer-Ausbildung mit praktischer Löschübung wird nach DGUV-Empfehlung in Abständen von drei bis fünf Jahren wiederholt.
Macht die Ausbildungsbescheinigung automatisch zum Brandschutzhelfer?
Nein. Die Bescheinigung dokumentiert Theorie und Praxis. Der Arbeitgeber muss die Person zusätzlich mit dem betrieblichen Zuständigkeitsbereich und den örtlichen Besonderheiten vertraut machen und für die Aufgabe benennen; erst dann wird die Bestellung im Betrieb wirksam.
Welche Informationen sollte die Ausbildungsbescheinigung enthalten?
Nach DGUV-Hinweis mindestens Vor- und Nachname, Aufbau und Inhalt der Ausbildung, Dauer beziehungsweise Umfang, Bezug auf ASR A2.2 und DGUV Information 205-023, die verantwortliche ausbildende Person oder Stelle sowie das Ausstellungsdatum.
Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?
Die verantwortliche Person muss fachkundig sein, also passende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder zeitnahe Tätigkeit besitzen und sich regelmäßig im Brandschutz fortbilden. Beispiele sind qualifizierte Brandschutzbeauftragte, entsprechend ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder geeignete Feuerwehrführungskräfte.
Sind Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte dasselbe?
Nein. Brandschutzhelfer werden für Entstehungsbrandbekämpfung ohne Eigengefährdung und die betriebliche Notfallorganisation geschult. Brandschutzbeauftragte beraten und unterstützen den Arbeitgeber umfassender bei der Brandschutzorganisation und benötigen eine deutlich umfangreichere Qualifikation.
Sind Brandschutzhelfer automatisch Evakuierungshelfer?
Nicht automatisch. Brandbekämpfung und Evakuierungsunterstützung sind unterschiedliche Aufgaben, auch wenn eine Person beide Rollen übernehmen kann. Zuständigkeiten, Ausbildung und verfügbare Personenzahl müssen aus dem betrieblichen Notfallkonzept hervorgehen.
Was braucht AiD für ein Inhouse-Angebot?
Teilnehmerzahl, Schichten, Standort, gewünschter Zeitraum, Beschreibung der Tätigkeiten, vorhandene Löschtechnik und Informationen zur Brandgefährdung. Zusätzlich klären wir eine sichere Außenfläche, Zufahrt, Abstände und mögliche örtliche Vorgaben für die Löschübung.

Rechnerischen Bedarf in einen belastbaren Schulungsplan übersetzen

Senden Sie uns Planungswert, Schichten, Standort und Brandgefährdung. Wir prüfen offene Plätze oder Inhouse – mit Theorie, realer Löschübung und klarer betrieblicher Anschlussaufgabe.